Wappen der Stadt Wildenfels

Allgemein

Unser Dorf, unsere Zukunft: Mit Ideen von hier, für uns!

Die Dorfwerkstätten in Sachsen starten neu.
Werden Sie zum Dorfentwickler!

Hier zu den Hintergrundinformationen (PDF)

Hier zum Ablauf (PDF)

Ab 07. Juli 2026 öffnen sich wieder die Türen der sächsischen Dorfwerkstät
ten. Beflügelt vom großen Zuspruch der vergangenen Jahre, sollen mit die
sem Angebot des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und
Landesentwicklung (SMIL) wieder Impulse zu Ideen- und Projekten in den
sächsischen Dörfern gegeben werden. Außerdem werden wertvolle Tipps
für eine erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat
Zukunft“ vermittelt, der ab 2027 wieder ausgelobt wird.

Feilen Sie an der Zukunft für Ihr Dorf

Egal, ob Sie in den Dorfwerkstätten über die Zukunft ihres Dorfes sprechen,
sich mit seinen Stärken und Schwächen auseinandersetzen, Ideen sam
meln oder sich auf den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ vorbereiten
möchten – machen Sie mit!

„Dorf-Coaching“: Fachliche Begleitung mit Moderation

Mit der Durchführung der Dorfwerkstätten 2026 in Sachsen wurde die
FUTOUR Umwelt-, Tourismus- und Regionalberatung GmbH vom Ministe
rium beauftragt. Das FUTOUR-Team freut sich darauf, mit dem roten Dorf
werkstatt-Koffer bei Ihnen im Dorf vorbeizukommen und Ihre Werkstatt be
gleiten und professionell moderieren zu dürfen.

Und das Beste: Das Angebot der Dorfwerkstätten ist kostenlos für Sie!

Zwei Termine: „Unser Dorf heute“ und „Unser Dorf in Zukunft“

Eine Dorfwerkstatt besteht aus zwei Terminen bei Ihnen vor Ort. Unter dem
Motto „Unser Dorf heute“ steht beim ersten Treffen die Ist-Situation im Mit
telpunkt. Ziel ist, sich klarzuwerden: Wo stehen Sie aktuell? Worauf sind Sie
stolz, was macht Ihr Dorf unverwechselbar? Aber auch: Gibt es Fehlent
wicklungen? Und was möchten Sie erreichen, um Ihr Dorf zukunftsfit zu ma
chen? Im zweiten Treffen steht dann die Zukunft im Mittelpunkt. „Unser Dorf
in Zukunft“ lautet das Motto dann. Leitbild, Ziele und die Vertiefung konkre
ter Projektideen für Ihr Dorf werden dann im Fokus stehen.

Werden Sie in der Dorfwerkstatt zum Dorfentwickler!

Mitmachen kann jedes sächsische Dorf bis zu 3.000 Einwohnende.
Für Interessenten der Dorfwerkstätten ist eine Anmeldung ab 07. Juli 2026
möglich. Sie können ganz bequem mit wenigen Klicks digital Ihren ersten
Termin buchen (oder nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt auf).
Link zur Anmeldung: https://futour.com/de/dorfwerkstaetten-sachsen

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

FUTOUR GmbH Umwelt-, Tourismus- und Regionalberatung
Moritzburger Weg 67, 01109 Dresden
Vor Ort für Sie da: Melanie Knievel, Georg Thieme
Telefon: 0351 / 50198075
E-Mail: dorfwerkstatt@futour.com
Homepage: www.futour.com

 

Bilder Sperrung

Gesamtsperrung S 283 – Fahrbahnerneuerung westlich Wildenfels

Vom 17. August 2026 bis voraussichtlich dem 30. September 2026 ist die Lößnitzer Straße zwischen dem Abzweig Gewerbestraße und dem Abzweig Schönauer Straße für den Gesamtverkehr gesperrt. Grund der Sperrung ist eine Deckenerneuerung unter Bauleitung seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr. Die Bauarbeiten erfolgen in 3 Bauabschnitten. Aktuelle Informationen zu den Bauabschnitten werden auf der Internetseite der Stadt Wildenfels veröffentlicht.

Von der Anschlussstelle A 72 Zwickau-Ost ist die S 286 immer befahrbar. Der Verkehr am Abzweig Gewerbestraße wird durch eine mobile LSA geregelt und ist stets halbseitig befahrbar.

Offizielle Umleitung wird in beide Fahrtrichtungen über die S282 – B93 – S277 sein.

Hinweis: Das Bauvorhaben der Fahrbahnerneuerung der S 286 westlich Härtensdorf zwischen Knoten S 283 und Autohof Härtensdorf ist für Herbst 2026 vorgesehen und erfolgt somit erst nach Fertigstellung der o. a. Baumaßnahme.

Ordnungsamt

Meinungsumfrage – Signets der Ortsteile der Stadt Wildenfels

Umfrage Signets von Nicola Heenemann

Signet-Entwürfe für die Wildenfelser Ortsteile

Die Stadtverwaltung Wildenfels präsentiert hiermit Entwürfe von Signets für die Wildenfelser Ortsteile Härtensdorf, Schönau, Wiesen, Wiesenburg und Wildenfels und stellt diese zur öffentlichen Diskussion.

Was ist ein Signet eines Ortsteiles?

Ein Ortsteil-Signet ist ein „Markenzeichen“, man könnte auch „Symbol“ oder „Logo“ sagen, hier in Form eines Wappenschildes.

Ortsteil-Signets können in der Regel von sozialen Organisationen wie regionalen Vereinen, von ehrenamtlich Tätigen oder ähnlichen Institutionen verwendet werden. Es darf jedoch nicht zu gewerblichen Zwecken (nicht zum Geldverdienen) verwendet werden.

Eine Pflicht, ein Ortsteil-Signet zu verwenden, gibt es für niemanden. Jede Organisation (z. B. Verein) kann ein eigenes Signet schaffen und führen.

Ein Ortsteil-Signet soll die regionale Herkunft einer Organisation besonders hervorheben.

Was ist der Unterschied zwischen Wappen und Signet?

Ein Orts-Wappen ist in aller Regel in einem Wappenverzeichnis eingetragen, somit gesetzlich geschützt und darf nur von einem beschränkten Personenkreis (z. B. Stadtverwaltung, örtliche Feuerwehr) genutzt werden.

Wildenfels verfügt über ein Stadtwappen, das nur von der Stadtverwaltung und deren Institutionen geführt werden darf.

Das Wappen der Stadt Wildenfels zeigt oben einen (heraldisch) nach rechts (aus Sicht des Betrachters nach links) gewendeten goldenen Löwen auf blauem Grund, unten eine schwarze Rose auf goldenem Grund.

Geschütztes Stadtwappen von Wildenfels.

Ein Ortsteil-Signet hingegen ist, zumindest im vorliegenden Fall, gemeinfrei, da es ausdrücklich der allgemeinen und freien Nutzung im Ort dienen soll.

Folgende Entwürfe für Ortsteil-Signets werden zur Diskussion gestellt:

Die Grundfarben blau (Hintergrund oben) und gold (Hintergrund unten) wurden, angelehnt an das Wildenfelser Stadtwappen, in den Entwürfen der Ortsteil-Signets beibehalten.

Wie auch bei Wappen üblich, wurden alle Signet-Entwürfe flächig, mit wenigen Grundfarben und ohne 3D-Effekte gestaltet.

 

ERLÄUTERUNGEN

Zum Signet Härtensdorf:

Seit Februar 1947 führte die damals selbständige Gemeinde Härtensdorf das folgende Wappen, das auch weiterhin als Ortsteil-Signet für Härtensdorf vorgeschlagen wird.

Zum Signet Schönau:

Im Vorschlag für das Ortsteil-Signet von Schönau ist im oberen Bereich die stilisierte St.-Rochus-Kirche zu Schönau in Gold auf blauem Grund zu sehen. Unten ist die Zwickauer Mulde dargestellt, die auf Schönauer Flur liegt.

Zum Signet Wiesen:

Im Vorschlag für das Ortsteil-Signet von Wiesen ist im oberen Bereich ein stilisierter Eichenzweig mit drei Eicheln zu sehen. Er soll den ehemaligen Gasthof „Zu den drei Eichen“ (Schneeberger Straße 12) symbolisieren, der vor Jahrhunderten aus dem nördlichsten Bauerngut von Wiesen hervorgegangen ist. Der grüne Halbbogen in der unteren Hälfte verweist auf grüne Wiesen.

Zum Signet Wiesenburg:

Der Vorschlag für das Ortsteil-Signet von Wiesenburg zeigt stilisiert den Eingangsbereich von Schloss Wiesenburg. Darunter im grünen Bogen ein Verweis auf eine Wiese.

Zum Signet Wildenfels:

Der Vorschlag für das Ortsteil-Signet von Wildenfels zeigt – anders als im Wildenfelser Stadtwappen – unten eine blaue Rose, und das gesamte Signet wird von einem Rankenwerk umrahmt. Die Umrahmung wurde gewählt, damit sich das Wildenfelser Signet deutlich vom geschützten Stadtwappen unterscheidet.

Unseriöse Angebote – vollbiologische Kleinkläranlagen / Der Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverband Zwickau/Werdau informiert

Dem Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverband Zwickau/Werdau sowie der Wasserwerke Zwickau
GmbH liegen Hinweise auf einen möglichen Betrugsfall im Zusammenhang mit der Wartung bzw.
Reparatur von vollbiologischen Kleinkläranlagen vor.

Auslöser war die Mitteilung einer Bürgerin, wonach eine unbekannte Person auf ihrem Grundstück
tätig geworden war und hierfür vor Ort einen Geldbetrag verlangt hatte. Diese Person führte offenbar
Arbeiten an der Kleinkläranlage aus und erhielt hierfür eine Barzahlung im niedrigen dreistelligen
Eurobereich ohne eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen.

Dem Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverband Zwickau/Werdau sowie der Wasserwerke Zwickau
GmbH wurde zudem bekannt, dass es möglicherweise einen weiteren ähnlichen Vorfall im
Vogtlandkreis gegeben hat. Die Hintergründe werden derzeit geprüft.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, bei unangekündigten Besuchen an der Haustür
besondere Vorsicht walten zu lassen. Lassen Sie sich stets einen Dienstausweis oder eine
Legitimation zeigen und beauftragen Sie Arbeiten an Ihrer Kleinkläranlage ausschließlich über
bekannte und zugelassene Fachfirmen. Zahlen Sie keine Bargeldbeträge ohne Rechnung oder
schriftlichen Nachweis.

Wichtig: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverbandes
Zwickau/Werdau sowie der Wasserwerke Zwickau GmbH führen keine unangekündigten Reparaturen
an privaten Kleinkläranlagen durch und verlangen vor Ort keine Barzahlungen.

Sollten Ihnen verdächtige Vorfälle auffallen oder Personen unter Berufung auf Behörden, Verbände,
die Ver- und Entsorgungs- oder Wartungsunternehmen unangekündigt Arbeiten anbieten, bitten wir
um entsprechende Information an die zuständigen Stellen.

Mit Aufmerksamkeit und gegenseitiger Information können Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen,
unseriöse Angebote frühzeitig zu erkennen und finanzielle Schäden zu vermeiden.

Ihre Ansprechpartner
Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverband Zwickau/Werdau
info@rzv-zwickau-werdau.de
0375/28369920
Wasserwerke Zwickau GmbH
info@wasserwerke-zwickau.de
0375/5330

Führerscheinumtauschmobil am 8. Dezember 2026 in Wildenfels (Terminvereinbarung)

Führerschein-Umtauschmobil des Landkreises hält am
8. Dezember 2026 in der Stadt Wildenfels (Ratssaal Schloss Wildenfels).

Als zusätzlicher, wohnortnaher und bürgerfreundlicher Service der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Zwickau tourt das Führerschein-Umtauschmobil ab März 2026 wieder durch den Landkreis. Das Umtauschmobil ist ein Kooperationsprojekt mit der Sparkasse Zwickau. Der direkte und dezentrale Einsatz des mobilen Verwaltungsbüros auf vier Rädern vor Ort in den Städten und Gemeinden hat sich bereits beim Tausch der Papierführerscheine als großer Erfolg herausgestellt.

Ab 2025 müssen Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen neue getauscht werden. Der Umtauschzeitpunkt hängt dabei vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ab.

Das Angebot richtet sich in erster Linie an die Bürgerinnen und Bürger, die einen Führerschein besitzen, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt ist.

Für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine einheitliche Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Für den mobilen Führerscheinumtausch ist eine Terminvereinbarung vorzugsweise online unter www.landkreis-zwickau.de/fuehrerschein oder telefonisch unter 0375 4402-24312 möglich. Eine Antragstellung ohne Termin ist je nach Situation vor Ort möglich, kann aber aufgrund der begrenzten Kapazitäten leider nicht garantiert werden.

Zum Termin mitzubringen sind der aktuelle Kartenführerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild. Ein digitales Bild kann auch gegen eine Gebühr von sechs Euro vor Ort erstellt werden. Die Gebühr für den Führerscheinumtausch beträgt 32,90 Euro. Darin ist der anschließende Direktversand des neuen Führerscheins schon inbegriffen.

Im Führerschein-Umtauschmobil ist ausschließlich bargeldlose Zahlung mit EC-Karte möglich. Außerdem ist das Umtauschmobil nicht barrierefrei zugänglich.

Hinweis der Stadtverwaltung Wildenfels: Aufgrund des Standortes „Ratssaal Schloss Wildenfels“ ist ein barrierefreier Zugang möglich!

Weiterhin ist wie bisher der Antrag auf Umtausch in einen Kartenführerschein persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Dienstsitz in Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, möglich.

Die Wasserwerke Zwickau informieren / Spülung der Trinkwasserrohrnetze

 

Die Wasserwerke Zwickau informieren

 

Rohrnetzspülungen werden regelmäßig durchgeführt und sind vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der hohen Qualität des Trinkwassers. Die natürlichen und für die Gesundheit unbedenklichen Wasserinhaltsstoffe wie Eisen und Mangan lagern sich über die Jahre in den Rohrleitungen ab. Diese sind regelmäßig zu entfernen, um das Rohrnetz zu erhalten und somit unkontrollierten Trübungen des Trinkwassers vorzubeugen.

 

Die Wasserwerke Zwickau spülen die Trinkwasserrohrnetze in folgenden Orten bzw. Ortsteilen in der Zeit von 7 bis ca. 19 Uhr:

 

Wo?

Wann?

Schönau, gesamter Ortsteil

16. & 17. Juli 2026

Härtensdorf, Gewerbegebiet, Gewerbestraße, Arno-Schmidt-Straße, Karl-Marx-Straße 76 – 113

29. & 30. Juli 2026

Härtensdorf, Karl-Marx-Straße 1 – 101, Otto-Nuschke-Straße, Am Sportplatz, Schulplatz

30. & 31. Juli 2026

Wiesenburg, Kirchberger Straße, Schäfereiweg, LPG-Siedlung, Ringstraße, Wiesenweg

3. & 4. August 2026                 

Wiesenburg, Dorfstraße, Cunersdorfer Straße, Haaraer Straße, Schneeberger Straße, Schulberg, Bahnstraße, Ernst-Schneller-Straße

4. & 5. August 2026                 

Wiesenburg, Ernst-Schneller-Straße 1 – 3, Karl-Marx-Siedlung, Schneeberger Straße 9, Obere Straße, Gartenstraße, Lindenstraße

5. & 6. August 2026                 

Wildenfels, Hartensteiner Straße, Schulstraße, Eichberg, Siedlungsweg, Gartenweg

25. & 26. August 2026

Wildenfels, Zwickauer Straße, Parkstraße, Wiesenstraße, Weststraße, Schönauer Straße 1 – 5a, Poststraße

26. & 27. August 2026

Wildenfels, Schönauer Straße 4a – 15, Schlossstraße, Wiesenburger Straße, Am Graben, Lindenallee, Berggasse, Weinleithe, Waldstraße, Kirchplatz, Markt

27. & 28. August 2026

 

Im angegebenen Zeitraum können auch benachbarte Grundstücke betroffen sein.

Während der Rohrnetzspülungen können kurzzeitige Unterbrechungen der Trinkwasserversorgung auftreten. Weiterhin kann es vorübergehend zu Druckschwankungen und Trübungen des Trinkwassers kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich.

Wir bitten unsere Kunden, sich ausreichend mit Trinkwasser zu bevorraten.

Unser 24-Stunden-Entstörungsdienst ist unter der Tel.-Nr. 0375 533-533 erreichbar.

Ihre Wasserwerke Zwickau

 

Neuregelung der Garagennutzungsverhältnisse

Sehr geehrte Garagennutzer,
der Stadtrat der Stadt Wildenfels hat auf seiner 22. Ratssitzung am 28.04.2026 die
Neuregelung der Garagennutzungsverhältnisse auf kommunalen Grundstücken
beschlossen.

Der Beschluss umfasst folgende Punkte:

1. Die bestehenden Nutzungsverhältnisse für Garagen auf kommunalen
Grundstücken werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage
überprüft und in rechtsichere Mietverhältnisse überführt.

2. Die Stadt erhebt künftig eine ortsübliche monatliche Miete in Höhe von 35,00 €
je Garage, welche ab dem 01.01.2027 in Kraft tritt.

3. In der Miete enthalten sind:
o die Grundsteuer (anteilig),
o die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

4. Bestehende Verträge werden fristgerecht gekündigt. Jedem Mieter und jeder
Mieterin werden neue Verträge angeboten.

5. Bei Aufgabe der Garage werden Übergabetermine durch die Stadt vereinbart.

Rechtlicher Hintergrund:
Ein Großteil der kommunalen Garagenstandorte basiert auf Nutzungsverhältnissen aus der
Zeit der DDR. Damals war eine Trennung von Eigentum an Grund und Boden sowie dem
darauf errichteten Gebäude rechtlich zulässig. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik
Deutschland wurde dieses System schrittweise in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
überführt, wonach bauliche Anlagen grundsätzlich wesentlicher Bestandteil des Grundstücks
sind.
Die im Schuldrechtsanpassungsgesetz verankerten Übergangsregelungen, die den Schutz der
Garagenerbauer sicherstellten, sind zwischenzeitlich ausgelaufen. Infolgedessen unterliegen
diese Flächen nunmehr den allgemeinen zivilrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Stadt
Wildenfels macht daher von ihrem Recht Gebrauch, die Nutzung neu zu ordnen und die
Entgelte an das marktübliche Niveau anzupassen.
Verfahrensweise und Termine:
Vertragspartner, die eine oder mehrere Garagen im Stadtgebiet Wildenfels nutzen, erhalten
bis zum 30.09.2026 eine formelle Kündigung zum 31.12.2026.
Diesem Schreiben wird unmittelbar ein neues Mietangebot mit Wirkung zum 01.01.2027
beigefügt. Für die Annahme und Unterzeichnung des Vertrages wird ein verbindlicher
Zeitraum festgelegt.
Beiliegend erhalten Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen. Für Rückfragen können
Gesprächstermine vereinbart werden.
Verkauf oder die eigenmächtige Übertragung der Garage an Dritte ist untersagt. Da kein
Vertragsverhältnis mit der Stadt zustande kommt, erwirbt ein potenzieller Käufer keinerlei
Nutzungsrechte an der Garage. In einem solchen Fall verbleibt lediglich ein privatrechtlicher
Schadensersatzanspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer.
Für Rückfragen immer Name, Garagen Nummer* und ggf. Buchungszeichen * angeben.
* Die Garagennummer finden Sie oberhalb Ihres Garagentores.

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WICHTIG FÜR ALLE UNTERMIETER

Garagenuntermieter

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Häufig gestellte Fragen zur Neuregelung der Garagennutzungsverhältnisse in der Stadt
Wildenfels

1. Warum werden die Garagennutzungsverhältnisse neu geregelt?
Die bisherigen Nutzungsverhältnisse stammen teilweise noch aus DDR-Zeiten und entsprechen
nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Die gesetzlichen Übergangsregelungen sind ausgelaufen,
sodass die Stadt die Nutzung nun einheitlich rechtssicher neu ordnen muss.

2. Was bedeutet die Neuregelung konkret für mich?
Ihr bisheriger Nutzungsvertrag wird beendet. Stattdessen erhalten Sie ein neues, rechtssicheres
Mietangebot von der Stadt.

3. Wann endet mein aktueller Vertrag?
Die bestehenden Verträge werden fristgerecht zum 31.12.2026 gekündigt.

4. Wann beginnt der neue Mietvertrag?
Der neue Vertrag soll – bei Annahme – ab dem 01.01.2027 gelten.

5. Wie hoch ist die neue Miete?
Die monatliche Miete beträgt künftig 35,00 € pro Garage.

6. Was ist in der Miete enthalten?
In der Miete sind bereits enthalten: anteilige Grundsteuer sowie gesetzliche Umsatzsteuer (sofern
diese anfällt)

7. Muss ich den neuen Vertrag annehmen?
Nein, die Annahme ist freiwillig. Wenn Sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben, endet Ihr
Nutzungsverhältnis zum 31.12.2026 und die Garage ist zurückzugeben.

8. Bis wann muss ich mich entscheiden?
Mit dem neuen Vertragsangebot erhalten Sie eine konkrete Frist zur Annahme. Diese ist
verbindlich und sollte unbedingt eingehalten werden.

9. Was passiert, wenn ich meine Garage nicht weiter nutzen möchte?
In diesem Fall vereinbart die Stadt mit Ihnen einen Übergabetermin zur ordnungsgemäßen
Rückgabe der Garage.

10. Kann ich meine Garage verkaufen oder an jemand anderen übertragen?
Nein. Ein Verkauf oder eine eigenmächtige Übertragung an Dritte ist nicht zulässig.
Ein möglicher Käufer erwirbt kein Nutzungsrecht gegenüber der Stadt.

11. Was passiert, wenn ich die Garage trotzdem verkaufe?
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Nutzung der Garage. Es kann lediglich zu privaten
Schadensersatzforderungen zwischen Käufer und Verkäufer kommen.

12. Bin ich automatisch berechtigt, die Garage weiter zu nutzen?
Nein. Die weitere Nutzung ist nur möglich, wenn ein neuer Mietvertrag mit der Stadt
abgeschlossen wird.

13. Welche Standorte sind betroffen?
Die Regelung betrifft alle Garagen im Stadtgebiet Wildenfels auf kommunalen Grund und Boden.

14. Wann erhalte ich die Kündigung und das neue Angebot?
Die Unterlagen werden Ihnen bis spätestens 30.09.2026 zugesendet.

15. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Stadtverwaltung wird gesonderte Sprechzeiten anbieten.

16. Warum wird jetzt eine Miete erhoben?
Die Stadt passt die Nutzungsentgelte an das ortsübliche Niveau an und setzt damit geltendes
Recht um.

17. Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?
Wenn Sie nicht reagieren, kommt kein neuer Mietvertrag zustande und die Garage muss nach
Vertragsende geräumt werden.

 

Raumordnungsplan Wind (ROPW) Öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Entwurf des Raumordnungsplans Wind (ROPW) gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG)

Das Beteiligungsverfahren findet im Zeitraum vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026 statt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen und der nach Einschätzung des Planungsverbandes Region Chemnitz weiteren zweckdienlichen Unterlagen erfolgt in diesem Zeitraum ausschließlich digital im Internet, im Online-Portal (https://beteiligung-regionalplan.de/rpchemnitz/).

 

 

 

Ankündigung von örtlichen Vergleichsarbeiten durch die Gebietstopographen in der Gemarkung Wiesenburg

Ankündigung von örtlichen Vergleichsarbeiten durch die Gebietstopographen in der Gemarkung Wiesenburg

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung erfüllt
als untere Vermessungsbehörde Aufgaben nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Sächs-VermKatG) i. V. m. der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO).

Dazu gehört die Erhebung und die Recherche von Änderungsinformationen zu topographischen Objekten.

Die Gebietstopographen des Landkreises Zwickau beabsichtigen ab dem 12. Januar 2026 örtliche Vergleichsarbeiten zum Zwecke des Abgleichs und der Aktualisierung der Daten des Gebäudebestandes und der tatsächlichen Nutzung durchzuführen.

In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass Flurstücke der genannten Gemarkungen betreten werden müssen. Das Betretungsrecht ist in § 5 SächsVermKatG geregelt.

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten werden gebeten, den Zugang zu den Flurstücken zu gewähren. Die Arbeiten können auch ohne die Anwesenheit der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten ausgeführt werden.

Für Rückfragen oder Informationen in diesem Zusammenhang sind die Gebietstopographen
unter den Kontaktdaten:

Telefon: 0375 4402-25826

E-Mail: gebietstopographie@landkreis-zwickau.de

zu erreichen.