Allgemein
Wichtiger Hinweis – Eisflächen im Stadtgebiet
Aufgrund des anhaltend kalten Wetters werden in den kommenden Tagen viele Teiche zu beliebten Zielen für Schlittschuhfahrer. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Eisflächen derzeit noch nicht die erforderliche Dicke und Tragfähigkeit erreicht haben, um als sicher und freigegeben zu gelten!
Das Betreten der Teiche erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Besonders bei Kindern empfehlen wir dringend, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte immer dabei sind. Meiden Sie außerdem die Ein- und Auslaufbereiche an den Teichen, da die Eisdecke dort häufig dünner ist.
Wichtig: Gehen Sie niemals alleine aufs Eis! So können Sie im Ernstfall schnell Hilfe holen. Sollte es zu einem Vorfall kommen, bei dem jemand eingebrochen ist, setzen Sie bitte umgehend den Notruf (112 oder 110) ab, bevor Sie versuchen, mit geeigneten Hilfsmitteln wie Leitern oder Seilen zu helfen.
Passen Sie gut auf sich und aufeinander auf!
Ankündigung von örtlichen Vergleichsarbeiten durch die Gebietstopographen in der Gemarkung Wiesenburg
Ankündigung von örtlichen Vergleichsarbeiten durch die Gebietstopographen in der Gemarkung Wiesenburg
Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung erfüllt
als untere Vermessungsbehörde Aufgaben nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Sächs-VermKatG) i. V. m. der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO).
Dazu gehört die Erhebung und die Recherche von Änderungsinformationen zu topographischen Objekten.
Die Gebietstopographen des Landkreises Zwickau beabsichtigen ab dem 12. Januar 2026 örtliche Vergleichsarbeiten zum Zwecke des Abgleichs und der Aktualisierung der Daten des Gebäudebestandes und der tatsächlichen Nutzung durchzuführen.
In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass Flurstücke der genannten Gemarkungen betreten werden müssen. Das Betretungsrecht ist in § 5 SächsVermKatG geregelt.
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten werden gebeten, den Zugang zu den Flurstücken zu gewähren. Die Arbeiten können auch ohne die Anwesenheit der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten ausgeführt werden.
Für Rückfragen oder Informationen in diesem Zusammenhang sind die Gebietstopographen
unter den Kontaktdaten:
Telefon: 0375 4402-25826
E-Mail: gebietstopographie@landkreis-zwickau.de
zu erreichen.
Ein Hinweis der Kämmerei – Grundsteuer
Warum wird bei mir weiterhin Grundsteuer erhoben, obwohl ich seit 2025 nicht mehr Eigentümer des betroffenen Grundstücks bin?
Aus technischen Gründen – an deren Behebung mit hoher Priorität gearbeitet wird – ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen, einschließlich Grundsteuerbefreiungen, zu bearbeiten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen.
Dies betrifft auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken, sodass möglicherweise weiterhin die bisherigen Eigentümer mit Grundsteuervorauszahlungen belastet werden, da den Gemeinden derzeit keine aktualisierten Eigentümerdaten übermittelt werden können.
Die Finanzverwaltung bedauert diese Umstände außerordentlich.
An der Behebung der technischen Probleme wird intensiv gearbeitet.
Ein Hinweis des Ordnungsamtes
Verbot der Verbrennung von Pflanzenabfällen
Die Deutschen mögen Ihren Garten, welcher u. a. zur Erholung dient und in dem auch Pflanzen angebaut werden. Gleichzeitig weiß jeder der einen Garten besitzt, dass regelmäßig Gartenabfälle anfallen. Dabei kann die angefallene Menge an Laub, Hecken u.- Rasenschnitt, abgestorbener Äste oder Unkraut auch schon mal das Volumen der Biotonne oder des Komposters übersteigen.
Hiermit möchte die Stadtverwaltung Wildenfels aus gegebenem Anlass nochmals darauf hinweisen, dass mit Inkrafttreten des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes am 22. März 2019 die Pflanzenabfallverordnung außer Kraft gesetzt worden ist.
Damit ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich verboten!
Dieses Verbot der Verbrennung von Pflanzenabfällen gilt daher auch für die Bürger der Stadt Wildenfels!
Statt pflanzliche Abfälle unerlaubt zu verbrennen, kann man diese auf dem eigenen Grundstück Verwerten wie: Untergraben, -pflügen, Häckseln oder Kompostieren. Weiterhin Vorrang haben die Nutzung der Biotonne oder die Abgabe in einer Entsorgungsanlage. Entsprechende Annahmestellen wurden im Abfallkalender des Landkreises Zwickau veröffentlicht.
Jede vorsätzliche oder fahrlässige Handlung, die den o. g. Bestimmungen zuwiderläuft, kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Sollte aufgrund einer Brandmeldung die Freiwillige Feuerwehr ausrücken, kommen dazu noch die Kosten des Einsatzes.
Ein Ehrenamt für unsere Grundschüler
Was für uns Erwachsene alltäglich ist, kann manchen Grundschüler vor eine richtige Herausforderung stellen:
die sichere Teilnahme am Straßenverkehr
Es gibt Grundschüler, vor allem die Kleinsten, die vielleicht zum ersten Mal allein unterwegs sind. So kann es leider passieren, dass die Kinder schnell überfordert sind oder einfach den Verkehr und damit die Gefahr noch nicht richtig einschätzen können.
Aus diesem Grund tragen seit Jahren ehrenamtliche Verkehrshelfer immer wieder zur Schulwegsicherung im Stadtgebiet bei. Allerdings werden hierfür immer ausreichend freiwillige Helferinnen und Helfer gebraucht.
Es besteht jederzeit Bedarf an engagierten und zuverlässigen Personen an der Grundschule Wildenfels.
Jeder neue Helfer schließt eine Lücke und erhöht die Sicherheit der Kinder! Vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt durch die Verkehrswacht Zwickauer Land e. V. eine kurze Einweisung in Theorie und Praxis. Die ehrenamtlichen Schulweghelfer sind während ihrer Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert.
Wer also Interesse hat, als „Schutzengel in Gelb“ einen wertvollen Einsatz für die Grundschüler in Wildenfels zu leisten, der wird gebeten:
sich entweder bei der Stadtverwaltung Wildenfels (Frau Simon, Tel.: 037603 55933-16)
oder
bei der Verkehrswacht Zwickauer Land e. V. (Frau Wagner, Tel.: 03761 88987-26)
zu melden.
Die Grundschüler werden es Ihnen danken!