Sehr geehrte Garagennutzer,
der Stadtrat der Stadt Wildenfels hat auf seiner 22. Ratssitzung am 28.04.2026 die
Neuregelung der Garagennutzungsverhältnisse auf kommunalen Grundstücken
beschlossen.
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
1. Die bestehenden Nutzungsverhältnisse für Garagen auf kommunalen
Grundstücken werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage
überprüft und in rechtsichere Mietverhältnisse überführt.
2. Die Stadt erhebt künftig eine ortsübliche monatliche Miete in Höhe von 35,00 €
je Garage, welche ab dem 01.01.2027 in Kraft tritt.
3. In der Miete enthalten sind:
o die Grundsteuer (anteilig),
o die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
4. Bestehende Verträge werden fristgerecht gekündigt. Jedem Mieter und jeder
Mieterin werden neue Verträge angeboten.
5. Bei Aufgabe der Garage werden Übergabetermine durch die Stadt vereinbart.
Rechtlicher Hintergrund:
Ein Großteil der kommunalen Garagenstandorte basiert auf Nutzungsverhältnissen aus der
Zeit der DDR. Damals war eine Trennung von Eigentum an Grund und Boden sowie dem
darauf errichteten Gebäude rechtlich zulässig. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik
Deutschland wurde dieses System schrittweise in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
überführt, wonach bauliche Anlagen grundsätzlich wesentlicher Bestandteil des Grundstücks
sind.
Die im Schuldrechtsanpassungsgesetz verankerten Übergangsregelungen, die den Schutz der
Garagenerbauer sicherstellten, sind zwischenzeitlich ausgelaufen. Infolgedessen unterliegen
diese Flächen nunmehr den allgemeinen zivilrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Stadt
Wildenfels macht daher von ihrem Recht Gebrauch, die Nutzung neu zu ordnen und die
Entgelte an das marktübliche Niveau anzupassen.
Verfahrensweise und Termine:
Vertragspartner, die eine oder mehrere Garagen im Stadtgebiet Wildenfels nutzen, erhalten
bis zum 30.09.2026 eine formelle Kündigung zum 31.12.2026.
Diesem Schreiben wird unmittelbar ein neues Mietangebot mit Wirkung zum 01.01.2027
beigefügt. Für die Annahme und Unterzeichnung des Vertrages wird ein verbindlicher
Zeitraum festgelegt.
Beiliegend erhalten Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen. Für Rückfragen können
Gesprächstermine vereinbart werden.
Verkauf oder die eigenmächtige Übertragung der Garage an Dritte ist untersagt. Da kein
Vertragsverhältnis mit der Stadt zustande kommt, erwirbt ein potenzieller Käufer keinerlei
Nutzungsrechte an der Garage. In einem solchen Fall verbleibt lediglich ein privatrechtlicher
Schadensersatzanspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer.
Für Rückfragen immer Name, Garagen Nummer* und ggf. Buchungszeichen * angeben.
* Die Garagennummer finden Sie oberhalb Ihres Garagentores.
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WICHTIG FÜR ALLE UNTERMIETER
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Häufig gestellte Fragen zur Neuregelung der Garagennutzungsverhältnisse in der Stadt
Wildenfels
1. Warum werden die Garagennutzungsverhältnisse neu geregelt?
Die bisherigen Nutzungsverhältnisse stammen teilweise noch aus DDR-Zeiten und entsprechen
nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Die gesetzlichen Übergangsregelungen sind ausgelaufen,
sodass die Stadt die Nutzung nun einheitlich rechtssicher neu ordnen muss.
2. Was bedeutet die Neuregelung konkret für mich?
Ihr bisheriger Nutzungsvertrag wird beendet. Stattdessen erhalten Sie ein neues, rechtssicheres
Mietangebot von der Stadt.
3. Wann endet mein aktueller Vertrag?
Die bestehenden Verträge werden fristgerecht zum 31.12.2026 gekündigt.
4. Wann beginnt der neue Mietvertrag?
Der neue Vertrag soll – bei Annahme – ab dem 01.01.2027 gelten.
5. Wie hoch ist die neue Miete?
Die monatliche Miete beträgt künftig 35,00 € pro Garage.
6. Was ist in der Miete enthalten?
In der Miete sind bereits enthalten: anteilige Grundsteuer sowie gesetzliche Umsatzsteuer (sofern
diese anfällt)
7. Muss ich den neuen Vertrag annehmen?
Nein, die Annahme ist freiwillig. Wenn Sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben, endet Ihr
Nutzungsverhältnis zum 31.12.2026 und die Garage ist zurückzugeben.
8. Bis wann muss ich mich entscheiden?
Mit dem neuen Vertragsangebot erhalten Sie eine konkrete Frist zur Annahme. Diese ist
verbindlich und sollte unbedingt eingehalten werden.
9. Was passiert, wenn ich meine Garage nicht weiter nutzen möchte?
In diesem Fall vereinbart die Stadt mit Ihnen einen Übergabetermin zur ordnungsgemäßen
Rückgabe der Garage.
10. Kann ich meine Garage verkaufen oder an jemand anderen übertragen?
Nein. Ein Verkauf oder eine eigenmächtige Übertragung an Dritte ist nicht zulässig.
Ein möglicher Käufer erwirbt kein Nutzungsrecht gegenüber der Stadt.
11. Was passiert, wenn ich die Garage trotzdem verkaufe?
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Nutzung der Garage. Es kann lediglich zu privaten
Schadensersatzforderungen zwischen Käufer und Verkäufer kommen.
12. Bin ich automatisch berechtigt, die Garage weiter zu nutzen?
Nein. Die weitere Nutzung ist nur möglich, wenn ein neuer Mietvertrag mit der Stadt
abgeschlossen wird.
13. Welche Standorte sind betroffen?
Die Regelung betrifft alle Garagen im Stadtgebiet Wildenfels auf kommunalen Grund und Boden.
14. Wann erhalte ich die Kündigung und das neue Angebot?
Die Unterlagen werden Ihnen bis spätestens 30.09.2026 zugesendet.
15. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Stadtverwaltung wird gesonderte Sprechzeiten anbieten.
16. Warum wird jetzt eine Miete erhoben?
Die Stadt passt die Nutzungsentgelte an das ortsübliche Niveau an und setzt damit geltendes
Recht um.
17. Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?
Wenn Sie nicht reagieren, kommt kein neuer Mietvertrag zustande und die Garage muss nach
Vertragsende geräumt werden.