Personalausweis
Der neue Personalausweis
Der neue Personalausweis kann seit 1. November 2010 im Meldeamt beantragt werden.
Bitte informieren Sie sich unter www.personalausweisportal.de ↪.
In der Broschüre „Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis“ finden Sie alle wesentlichen und wichtigen Informationen.
Bis zum 16. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter
notwendig.
Die Zustimmungserklärung finden Sie hier zum Download (PDF)
Persönliches Erscheinen des Beantragenden ist zwingend erforderlich.
Aushändigung des Personalausweises persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht an Dritte möglich.
Rechtsvorschrift:
Personalausweisgesetz
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis und / oder Reisepass
- Geburtsurkunde ggf. Stammbuch
- digitales Passbild entsprechend den biometrischen Anforderungen. Ein digitales Passbild kann bei den teilnehmenden Fotografen erstellt werden oder direkt vor Ort im Meldeamt. Die Kosten für die Erstellung im Meldeamt betragen zusätzlich 6 €.
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern bis Vollendung des 16. Lebensjahres
Gültigkeit
- für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Gebühren
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
- Personalausweis:
- unter 24 Jahre: 22,80 Euro
- ab 24 Jahre: 37,00 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen