Antrag auf Melderegisterauskunft

Auf Antrag kann das Einwohnermeldeamt Personen und Stellen Auskunft über Personendaten erteilen. Sie müssen mit Ihren Angaben die gesuchte Person eindeutig identifizieren:

  • genaue Angabe der letzten bekannten Anschrift oder
  • vollständiges Geburtsdatum

Rechtsvorschrift

Bundesmeldegesetz

Es werden zwei Arten von Auskünften unterschieden

  • einfache Melderegisterauskunft
    umfasst den vollständigen Namen einschließlich Akademischen Grad und
    die Anschrift
  • erweiterte Melderegisterauskunft
    Glaubhaftmachung eines berechtigten / rechtlichen Interesses an der Auskunft umfasst:
    – Tag und Ort der Geburt
    – frühere Namen
    – Staatsangehörigkeit
    – frühere Anschriften
    – Tag des Ein- und Auszuges
    – gesetzlicher Vertreter
    – Sterbetag und –ort

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Einfache Melderegisterauskunft

Mündliche Auskunft: 10,00 Euro/Person.

Schriftliche Auskunft: 14,00 Euro/Person

Erweiterte Melderegisterauskunft

25,00 Euro/Person