Wappen der Stadt Wildenfels

Rechtsvorschrift

  • Verwaltungsverfahrensgesetz §§ 33 und 34
  • Satzung der Stadt Wildenfels über die Erhebung von Verwaltungskosten
    für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten

Notwendige Unterlagen

  • Vorlage des Originals und der Kopien
  • Personalausweis oder Reisepass

Wir beglaubigen

  • Kopien von Zeugnissen, Urkunden bzw. Dokumenten
  • Unterschriften, wobei die Unterschrift in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden muss

Nicht beglaubigt werden:

  • Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung
    anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist
  • Dokumente, deren Original Änderungen aufweist

Gebühren: 5,00 Euro