Wappen der Stadt Wildenfels

PRESSEMITTEILUNG & VERKEHRSHINWEIS S 286, Fahrbahnerneuerung nördlich Wildenfels

Am 28. September beginnen die Arbeiten zur Fahrbahnerneuerung der S 286 nördlich von Wildenfels. Zwischen der Kreuzung der S 286 mit der S 283 und dem Autohof sowie dem Pferdesport-Fachgeschäft werden neue Linksabbiegestreifen eingerichtet, um die Gewerbezufahrten zu verbessern. Zudem erhält der gesamte Kreuzungsbereich sowie eine Strecke von rund 500 Metern eine neue Asphaltdeck-, und Asphaltbinderschicht. Die Baumaßnahme ist eine Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Wildenfels und der Niederlassung Plauen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr. Die Maßnahme soll voraussichtlich bis Weihnachten 2026 abgeschlossen sein.

Für die Arbeiten muss die S 286 für den kompletten Bauzeitraum voll gesperrt werden. Die Umleitung führt über die S 283 nach Zwickau und über die B 173 über Reinsdorf zurück nach Wildenfels. In der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung entsprechend. Die Erreichbarkeit der Gewerbetreibenden wird sichergestellt. Dazu wird die Maßnahme in drei Bauabschnitte unterteilt. Aufgrund der Fahrbahnbreite muss jeweils eine Vollsperrung erfolgen. Die örtlichen Gewerbeeinheiten (u.a. Autohof, McDonalds, Krämer Pferdesport) sind dazu in Abhängigkeit des jeweiligen Bauabschnittes entweder von Norden oder von Süden über die S 286 erreichbar.

Die Auftragssumme beträgt rund 580.000 Euro. Die Maßnahme wird gemeinsam von der Stadt Wildenfels und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr realisiert. Die Hauptbaumaßnahme und Ausschreibung liegen bei der Stadt Wildenfels. Der Freistaat Sachsen übernimmt entsprechend der Vereinbarung rund 40 Prozent der Kosten. Sie werden mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes finanziert.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere Anwohner und Gewerbetreibende, um Verständnis für die mit der Baudurchführung eintretenden Erschwernisse sowie um eine umsichtige Fahrweise auf der Umleitungsstrecke.

Ordnungsamt

Raumordnungsplan Wind (ROPW) Öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Entwurf des Raumordnungsplans Wind (ROPW) gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG)

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