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Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses

Rechtsvorschrift

Rechtsvorschrift: Passgesetz

Seit dem 01.01.2024 wird kein Kinderreisepass mehr ausgestellt.

Eine Aktualisierung/Verlängerung vorhandener, noch gültiger Kinderreisepässe ist ebenso nicht mehr möglich.
Kinderreisepässe, welche bis zum 31.12.2023 ausgestellt wurden, bleiben gültig und können – vorbehaltlich etwaiger, länderspezifischer Einschränkungen – bis zum aufgedruckten Ablaufdatum genutzt werden.

Seit dem 01.01.2024 kann daher nun auch für Kinder nur noch ein

  • Personalausweis (Personalausweis beantragen)
  • Reisepass (Reisepass beantragen)

mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt werden.