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Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisse.

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.

Rechtsvorschrift

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Bundeszentralregister (BZRG)

Das Bundeszentralregistergesetz unterscheidet zwei Arten von Führungszeugnissen

  • Belegart N – private Zwecke
  • Belegart O – Vorlage bei einer deutschen Behörde

Die Beantragung ist auch am Nebenwohnsitz möglich, muss aber grundsätzlich persönlich erfolgen.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis Belegart O ( Behördenführungszeugnis)
    Anschrift der Behörde
    Angabe des Verwendungszweckes

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit des Bundesgerichtshofes (Bundeszentralregister) kann bis zu vier Wochen betragen.

Gebühren: 13,00 Euro

Sie können das Führungszeugnis auchbeim Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
unter www.fuehrungszeugnis.bund.de ↪ beantragen. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät.