Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisse.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Bundeszentralregister (BZRG)
Das Bundeszentralregistergesetz unterscheidet zwei Arten von Führungszeugnissen
Die Beantragung ist auch am Nebenwohnsitz möglich, muss aber grundsätzlich persönlich erfolgen.
Die Bearbeitungszeit des Bundesgerichtshofes (Bundeszentralregister) kann bis zu vier Wochen betragen.
Gebühren: 13,00 Euro
Sie können das Führungszeugnis auchbeim Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
unter www.fuehrungszeugnis.bund.de ↪ beantragen. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät.