Wappen der Stadt Wildenfels

Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses

Persönliches Erscheinen des Beantragenden ist zwingend erforderlich.

Aushändigung des Reisepasses persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht an Dritte möglich.

Hier erhalten Sie das Formular „Vollmacht“ zum Download (PDF)

Rechtsvorschrift:

Passgesetz

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis und / oder Reisepass
  • Geburtsurkunde ggf. Stammbuch
  • digitales Passbild entsprechend den biometrischen Anforderungen. Ein digitales Passbild kann bei den teilnehmenden Fotografen erstellt werden oder direkt vor Ort im Meldeamt. Die Kosten für die Erstellung im Meldeamt betragen zusätzlich 6 €.
  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern bis Vollendung des 18. Lebensjahres

Das Formular „Zustimmungserklärung“ erhalten Sie hier zum Download (PDF)

Gültigkeit

  • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • vorläufiger Personalausweis: 3 Monate

Gebühren

  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
  • Reisepass:
    • unter 24 Jahre: 37,50 Euro
    • ab 24 Jahre: 70,00 Euro
  • Reisepass im Expressverfahren zusätzlich: 32,00 Euro
  • 48-Seiten-Pass zusätzlich: 22,00 Euro

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Bearbeitungszeit

ca. 4 bis 5 Wochen

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, innerhalb von 72 Stunden 
(3  Werktage) einen Expresspass auszustellen. Die Ausstellung eines vorläufigen Passes erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn die Bearbeitungszeit eines Expresspasses nicht ausreichend ist.

Für Vielreisende, deren Reisepässe durch häufige Visaeinträge schnell voll sind, können Reisepässe mit 48 statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden.

Hinweis: 
Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich rechtzeitig informieren, welche Dokumente Sie zur Einreise benötigen und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gültig sein müssen. Genauere Informationen erteilt Ihnen das Auswärtige Amt.