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Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Antragsberechtigt ist jede Person oder Firma. Die Beantragung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen.

Die Auskünfte werden nach der Art ihrer Bestimmung unterschieden.

Belegart 1 – Auskunft erhält der Antragsteller persönlich zugesandt

Belegart 9 – Auskunft wird an die betreffende Behörde direkt übersandt

notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Belegart 9 – Auskunft an Behörde
    Anschrift der Behörde
    Angabe des Verwendungszweckes

Bearbeitungszeit:
bis zu ca. 4 Wochen

Gebühren: 13,00 Euro

Sie können den Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch beim Online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät.