Verbot der Verbrennung von Pflanzenabfällen
Die Deutschen mögen Ihren Garten, welcher u. a. zur Erholung dient und in dem auch Pflanzen angebaut werden. Gleichzeitig weiß jeder der einen Garten besitzt, dass regelmäßig Gartenabfälle anfallen. Dabei kann die angefallene Menge an Laub, Hecken u.- Rasenschnitt, abgestorbener Äste oder Unkraut auch schon mal das Volumen der Biotonne oder des Komposters übersteigen.
Hiermit möchte die Stadtverwaltung Wildenfels aus gegebenem Anlass nochmals darauf hinweisen, dass mit Inkrafttreten des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes am 22. März 2019 die Pflanzenabfallverordnung außer Kraft gesetzt worden ist.
Damit ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich verboten!
Dieses Verbot der Verbrennung von Pflanzenabfällen gilt daher auch für die Bürger der Stadt Wildenfels!
Statt pflanzliche Abfälle unerlaubt zu verbrennen, kann man diese auf dem eigenen Grundstück Verwerten wie: Untergraben, -pflügen, Häckseln oder Kompostieren. Weiterhin Vorrang haben die Nutzung der Biotonne oder die Abgabe in einer Entsorgungsanlage. Entsprechende Annahmestellen wurden im Abfallkalender des Landkreises Zwickau veröffentlicht.
Jede vorsätzliche oder fahrlässige Handlung, die den o. g. Bestimmungen zuwiderläuft, kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Sollte aufgrund einer Brandmeldung die Freiwillige Feuerwehr ausrücken, kommen dazu noch die Kosten des Einsatzes.