Einen Sterbefall anzeigen:

Rechtsvorschrift: Personenstandsgesetz §§ 28, 29, 30
 

Anzeigepflicht:

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelegt hat
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • jede andere Person, die beim dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
  • bei Tod in einer Einrichtung, die Einrichtung selbst

In der Regel wird die Anzeige des Sterbefalles und die damit verbundenen Vorgänge durch einen beauftragten Bestatter durchgeführt werden.

 

Vorzulegende Unterlagen:

  • ärztliche Bescheinigung des Todes
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • eventuell Heiratsurkunde des Verstorbenen
  • Angaben zu Verwandten / Abkömmlingen

Gebühr: 15 € / Sterbeurkunde