Wappen der Stadt Wildenfels

Verwaltung

Allgemeine Informationen

Durch Bundes- und Landesgesetze sowie Satzung sind bestimmte Bäume, Sträucher, Hecken und Gehölze geschützt, um die positiven Effekte auf Umwelt und Mensch zu erhalten.
Jedoch kann die zuständige Behörde (Ordnungsamt, Stadtverwaltung Wildenfels, Schloss Wildenfels, 08134 Wildenfels) auf formlosen Antrag, Ausnahmen von dieser Schutzpflicht erteilen. Davon unberührt bleibt allerdings das allgemeine Verbot von starken Schnittmaßnahmen während der Vegetationsperiode (01.03. – 30.09.2021).

Verfahrensüberblick

Maßgebend dafür, ob Gehölze als geschützt gelten, ist der Stammumfang bzw. bei Hecken die Höhe, Breite und Länge. Die genauen Maßangaben zu den jeweiligen Gehölzarten entnehmen Sie bitte der Gehölzschutzsatzung der Stadt Wildenfels.

Bevor Sie Ihren formlosen Ausnahmeantrag schriftlich oder elektronisch einreichen, achten Sie bitte darauf, dass folgende Unterlagen zwingend beiliegen:

  1. Lageplan oder ausreichende Lagebeschreibung des Standorts
  2. Art, Größe und Stammumfang des Gehölzes
  3. Gemarkung und Flurstücksnummer des Grundstücks
  4. ausführliche Begründung der geplanten Maßnahmen und ggf. Feststellung der Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Schnittmaßnahmen (Bezugnehmend auf den geringsten Eingriff der den meisten Erfolg verspricht.)

Während des Verwaltungsvorgangs entstehen keine Kosten. Jedoch kann die zuständige Behörde Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen anordnen, die der Antragsteller zu leisten oder tragen hat.

  1. Antrag – ausfüllbar (PDF)
  2. Institutionelle Förderung-Wirtschaftsplan-ausfüllbar (PDF)
  3. Projektförderung-Finanzierungsplan-ausfüllbar (PDF)
  4. Mittelanforderungen-Fördermittel-ausfüllbar (PDF)
  5. Formular-institutionelle-Förderung-Verwendungsnachweis-ausfüllbar (PDF)
  6. Formular-Projektförderung-Verwendungsnachwuchs-ausfüllbar (PDF)