EU-DLR
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie - EU-DLR) wurde am 12. Dezember 2006 verabschiedet. Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Schaffung eines Binnenmarktes ohne Grenzen, der den freien Verkehr von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gewährleistet. Auch die Gründung betrieblicher Niederlassungen soll europaweit erleichtert werden.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie beinhaltet u. a. folgende Eckpunkte:
Abbau bürokratischer Hürden
Einheitlicher Ansprechpartner
als zentrale Kontaktstelle für den Dienstleister. Um dem Dienstleistungserbringer aus Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU die Aufnahme und Ausübung seiner Tätigkeit zu erleichtern, kann er sich an einen so genannten Einheitlichen Ansprechpartner (EA) wenden.
Elektronische Verfahrensabwicklung
Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit sollen problemlos aus der Ferne und elektronisch abzuwickeln sein.
Genehmigungsfiktion
Wenn die Behörde nach Vorliegen aller mit einem Antrag vom Dienstleistungserbringer einzureichenden Unterlagen die entsprechenden Verwaltungsverfahren nicht in einem vorher festgesetzten Zeitraum durchführt, gilt der Antrag des Dienstleisters nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist als genehmigt.
Verbraucherschutz
Die Einheitlichen Ansprechpartner dienen auch als Informationsstelle für die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstleistungen.
Verbesserte Verwaltungszusammenarbeit auf europäischer Ebene
Mehr Informationen zu den entsprechenden Verfahren, Dienstleistungen und Formularen finden Sie h i e r .
In der Stadt Wildenfels besteht derzeit noch kein Zugang für elektronische Dokumente. Dieser besteht lediglich über Fax 037603/5593322.