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Handwerksrolle

Nur natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen den selbstständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als sogenanntes stehendes Gewerbe betreiben.

Wenn Sie ein zulassungsfreies oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, erfolgt keine Eintragung in die Handwerksrolle.

Die zuständige Handwerkskammer trägt Sie in ein entsprechendes Verzeichnis der Berufsgruppe ein, in der Sie ihr Gewerbe betreiben möchten.

Freigabevermerk

Handwerkskammern im Freistaat Sachsen. 23.12.2020

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