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Rechtsdienstleistungsregister

Das länderübergreifende Rechtsdienstleistungsregister dient dazu, über die Anbieter gewerblicher Rechtsdienstleistungen zu informieren, gegebenenfalls auch darüber, ob dem Dienstleister in den zurückliegenden fünf Jahren eine solche Tätigkeit versagt wurde. Verzeichnet sind beispielsweise Inkasso- und Rentenberatungsdienstleister.

Das Rechtsdienstleistungsregister ist für jedermann frei zugänglich, die Recherche kostenlos.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 30.10.2023

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