Statuswechsel einer Wohnung
Änderung des Status
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Hauptwohnung soll zur Nebenwohnung oder
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Nebenwohnung soll zur Hauptwohnung
erklärt werden.
Rechtsvorschrift:
Sächsisches Meldegesetz
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen, so ist die vorwiegend benutzte Wohnung immer die Hauptwohnung.
Hauptwohnung = Lebensmittelpunkt des Einwohners
notwendige Unterlagen:
Personalausweis und / oder Reisepass
Gebühren:
keine