Reisepass beantragen
Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
Persönliches Erscheinen des Beantragenden ist zwingend erforderlich.
Aushändigung des Reisepasses persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht an Dritte möglich.
Hier erhalten Sie das Formular "Vollmacht" zum Download.
Rechtsvorschrift:
Passgesetz
benötigte Unterlagen:
- Personalausweis und / oder Reisepass
- Geburtsurkunde ggf. Stammbuch
- aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm) entsprechend den biometrischen Anforderungen
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern bis Vollendung des 18. Lebensjahres
Das Formular "Zustimmungserklärung" erhalten Sie hier zum Download.
Gültigkeit:
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für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
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für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
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vorläufiger Pass: 1 Jahr
Gebühren:
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vorläufiger Reisepass 26,00 Euro
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Reisepass: unter 24 Jahre 37,50 Euro
ab 24 Jahre 70,00 Euro -
Reisepass im Expressverfahren zusätzlich 32,00 Euro
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48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Bearbeitungszeit:
ca. 4 bis 5 Wochen
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, innerhalb von 72 Stunden
(3 Werktage) einen Expresspass auszustellen. Die Ausstellung eines vorläufigen Passes erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn die Bearbeitungszeit eines Expresspasses nicht ausreichend ist.
Für Vielreisende, deren Reisepässe durch häufige Visaeinträge schnell voll sind, können Reisepässe mit 48 statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden.
Hinweis:
Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich rechtzeitig informieren, welche Dokumente
Sie zur Einreise benötigen und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gültig sein müssen. Genauere Informationen erteilt Ihnen das Auswärtige Amt.