Melderegisterauskunft
Antrag auf Melderegisterauskunft
Auf Antrag kann das Einwohnermeldeamt Personen und Stellen Auskunft über Personendaten erteilen. Sie müssen mit Ihren Angaben die gesuchte Person eindeutig identifizieren:
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genaue Angabe der letzten bekannten Anschrift oder
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vollständiges Geburtsdatum
Rechtsvorschrift:
Bundesmeldegesetz
Es werden zwei Arten von Auskünften unterschieden:
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einfache Melderegisterauskunft
umfasst den vollständigen Namen einschließlich Akademischen Grad und
die Anschrift - erweiterte Melderegisterauskunft
Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses an der Auskunft
umfasst:
Tag und Ort der Geburt
frühere Namen
Staatsangehörigkeit
frühere Anschriften
Tag des Ein- und Auszuges
gesetzlicher Vertreter
Sterbetag- und –ort
notwendige Unterlagen:
- Bei mündlicher Vorsprache Personalausweis oder Reisepass.
- Antrag mit vorgeschriebenen Erklärungen ... zum Formular
Gebühren:
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einfache Melderegisterauskunft
mündliche Auskunft: 10,00 Euro/Person
schriftliche Auskunft 14,00 Euro/Person
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erweiterte Melderegisterauskunfterweiterte Melderegisterauskunft 25,00 Euro/Person