Kinderreisepass
Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses
Rechtsvorschrift: Passgesetz
Seit dem 01.01.2024 wird kein Kinderreisepass mehr ausgestellt.
Eine Aktualisierung/Verlängerung vorhandener, noch gültiger Kinderreisepässe ist ebenso nicht mehr möglich.
Kinderreisepässe welche bis zum 31.12.2023 ausgestellt wurden, bleiben gültig und können - vorbehaltlich etwaiger, länderspezifischer Einschränkungen - bis zum aufgedruckten Ablaufdatum genutzt werden.
Seit dem 01.01.2024 kann daher nun auch für Kinder nur noch ein
- Personalausweis (-> Personalausweis beantragen)
- Reisepass (-> Reisepass beantragen)
mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt werden.