Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Antragsberechtigt ist jede Person oder Firma. Die Beantragung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen.
Die Auskünfte werden nach der Art ihrer Bestimmung unterschieden.
Belegart 1 – Auskunft erhält der Antragsteller persönlich zugesandt
Belegart 9 – Auskunft wird an die betreffende Behörde direkt übersandt
notwendige Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass
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Belegart 9 – Auskunft an Behörde
Anschrift der Behörde
Angabe des Verwendungszweckes
Bearbeitungszeit:
bis zu ca. 4 Wochen
Gebühren: 13,00 Euro
Sie können den Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch beim Online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis,
der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes
Kartenlesegerät.