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Führungszeugnis

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
 


Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.

  

Rechtsvorschrift:

  • Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister 
    Bundeszentralregister (BZRG)

Das Bundeszentralregistergesetz unterscheidet zwei Arten von Führungszeugnissen

  • Belegart N – private Zwecke
  • Belegart O – Vorlage bei einer deutschen Behörde 

Die Beantragung ist auch am Nebenwohnsitz möglich, muss aber grundsätzlich persönlich erfolgen.

 

notwendige Unterlagen: 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis Belegart O ( Behördenführungszeugnis)
    Anschrift der Behörde
    Angabe des Verwendungszweckes 

Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitungszeit des Bundesgerichtshofes (Bundeszentralregister) kann bis zu vier Wochen betragen.

 

Gebühren: 13,00 Euro

Sie können das Führungszeugnis auch beim Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät. 

Kontakt Meldeamt

Stadtverwaltung Wildenfels
Einwohnermeldeamt
Herr Villain/Frau Riedel
Telefon: 037603/5593319
E-Mail: meldeamt@wildenfels.de
Fax-Nr.: 037603/5593322