Beglaubigung von Dokumenten, Unterschriften, Handzeichen
Rechtsvorschrift:
- Verwaltungsverfahrensgesetz §§ 33 und 34
- Satzung der Stadt Wildenfels über die Erhebung von Verwaltungskosten
für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten
notwendige Unterlagen:
- Vorlage des Originals und der Kopien
- Personalausweis oder Reisepass
Wir beglaubigen:
- Kopien von Zeugnissen, Urkunden bzw. Dokumenten
- Unterschriften, wobei die Unterschrift in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden muss
Nicht beglaubigt werden:
- Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung
anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist - Dokumente, deren Original Änderungen aufweist
Gebühren: 5,00 Euro