Abmeldung eines Wohnsitzes
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich im Einwohnermeldeamt abzumelden!
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bei Wegzug ins Ausland
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bei Abmeldung einer Nebenwohnung
Rechtsvorschrift:
Sächsisches Meldegesetz
notwendige Unterlagen:
Personalausweis und / oder Reisepass
Die persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich.
Gebühren:
keine