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Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums beantragen

Allgemeine Informationen

Möchten Sie im Rahmen eines Unterrichts- bzw. Schulprojektes einen Wetterballon auflassen, benötigen Sie eine luftrechtliche Erlaubnis, da dieser bis und über die Reiseflughöhe von 18 km in die Höhe aufsteigt.

Hinweis: Eine luftrechtliche Erlaubnis zum Auflassen eines unbemannten Freiballons kann nur für leichte Wetterballone (maximal 4 kg) erteilt werden, da die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) derzeit für mittelschwere und schwere Freiballone keine Flugverkehrskontrollfreigabe erteilen kann.

Die folgenden Nutzungsarten des Luftraums sind ebenfalls erlaubnispflichtig:

  • der Aufstieg von Fesselballonen, wenn sie mit einem Halteseil von mehr als 30 m Länge gehalten werden,
  • das Steigenlassen von Drachen, mit mehr als 100 m Seillänge,
  • der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, wenn diese mehr als 300 m aufsteigen,
  • der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb (dazu zählen Flugkörper, die in der Luft nicht steuerbar sind, wie beispielsweise Modellraketen)

ebenso wie

  • der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten. Insbesondere gilt dies für Lasergeräte, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- und Abflugs zu oder von einem Flugplatz zu blenden.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 36

Voraussetzungen

  • Es können nur Anträge für Aufstiegsorte innerhalb Deutschlands gestellt werden.
  • Zustimmung der Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten
  • Abschluss einer (Luftfahrt-)Haftpflichtversicherung
  • aktuelles Luftbild vom Startgelände

Verfahrensablauf

  1. Die Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums beantragen sie mit dem Formular, welches Sie hier über Amt24 beziehen können (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
  2. Füllen Sie das Formular wie angegeben aus und senden dieses zusammen mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  3. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Genehmigungsbescheid.

Erforderliche Unterlagen

Alle für das Prüfverfahren erforderlichen Angaben und Unterlagen finden Sie im Antragsformular.

Frist/Dauer

Antragsvorlage (mit vollständigen Unterlagen): mindestens 14 Tage vor dem beantragten Vorhaben

Kosten

  • Gebührenrahmen: von EUR 50,00 bis EUR 500,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 17.04.2024

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