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Rechtsanwaltschaft, Zulassung als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof beantragen

Allgemeine Informationen

Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) tätig werden möchte, benötigt eine gesonderte Zulassung. Die Antragstellung erfolgt über die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Die Wahl zur Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof findet aufgrund von Vorschlagslisten statt. Diese können eingereicht werden durch

  • die Bundesrechtsanwaltskammer aufgrund von Vorschlägen der Rechtsanwaltskammern und die
  • Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof (RAK BGH).

Der Wahlausschuss besteht aus dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs, den Vorsitzenden der Zivilsenate sowie den Mitgliedern der Präsidien der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof.

Die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen sind Pflichtmitglieder der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof und nur dort zugelassen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Voraussetzungen

Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim BGH kann nur zugelassen werden,

  • wer das 35. Lebensjahr vollendet und
  • den Rechtsanwaltsberuf mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung ausgeübt hat sowie
  • durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof benannt wird.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim BGH ist bei der Rechtsanwaltskammer beim BGH (RAK BGH) einzureichen. Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der RAK BGH.

Wahl und Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim BGH

  • Die Wahl erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten durch den Wahlausschuss.
  • Der Vorsitzende des Wahlausschusses teilt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Ergebnis der Wahl mit.
  • Das Ministerium trifft unter den gewählten Bewerbern die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin/ oder Rechtsanwalt beim BGH.

Erforderliche Unterlagen

Auskunft durch die Rechtsanwaltskammer beim BGH (RAK BGH).

Frist/Dauer

  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim BGH: aufschiebende Befristung möglich
  • Zulassung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: für bis zu 3 Monate

Kosten

Auskunft durch die Rechtsanwaltskammer beim BGH (RAK BGH)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; Quelle: Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein / Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof (RAK BGH). 21.12.2022

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