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Kinderbetreuung online anmelden

Allgemeine Informationen

Meldung des Bedarfs an einem Kinderbetreuungsplatz

Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde können Sie Ihre Kinder über einen gemeinsamen Onlinedienst für die Kindergrippe, den Kindergarten, die Tagespflege oder den Schulhort kommunaler und freier Träger anmelden. Die Vermittlung erfolgt das ganze Jahr über.

Melden Sie Ihren Bedarf möglichst langfristig vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. Die Anmeldung ist ab der Geburt des Kindes möglich.

Zuständige Stelle

Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Voraussetzungen

  • physische und psychische Gesundheit

Verfahrensablauf

Suchen Sie sich einen passenden Kindergarten aus. Fragen Sie gegebenenfalls vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind in Frage kommt. Mit dem Onlinedienst in Amt24 können Sie ihre Kinder für zwei Einrichtungen vormerken lassen.

Online-Anmeldung

Geben Sie oben bei "Onlineantrag" die Stadt oder Gemeinde an, in der Sie wohnen. Steht der Onlinedienst zur Verfügung, erscheint der Link –> Kita-Bedarf melden.

  • Sind Sie für ein Servicekonto in Amt24 registriert? Dann folgen Sie dem Link und melden sich mit Ihren Benutzerdaten an.
  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus, im weiteren Schritt können Sie Ihre Wunscheinrichtungen in den Vorschlagslisten wählen. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Nach Zusammenfassung der Daten wird Ihre Bedarfsmeldung der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Vermittlung und Zusage

  • Ihre Anmeldung wird durch die zuständige Stelle geprüft. Ist Ihr Bedarf an dem Betreuungsplatz berechtigt, erhalten Sie per Post ein "Kita-Ticket".
  • Legen Sie das Ticket in Ihrer Wunscheinrichtung vor, die das Platzangebot prüft. In jeder Einrichtung haben Kinder Vorrang, deren ältere Geschwister dort schon betreut werden.
  • Eine verbindliche Zusage wird Ihnen auf dem Ticket vermerkt. Eine Kopie verbleibt in der Einrichtung, die vor der Aufnahme in die Einrichtung den Betreuungsvertrag mit Ihnen schließt.

Wichtig! Liegt Ihnen acht Wochen vor dem gewünschten Aufnahmetermin noch keine verbindliche Zusage für einen Betreuungsplatz vor, informieren Sie die zuständige Stelle (Kontaktdaten oben). Andernfalls geht diese davon aus, dass die angemeldeten Kinder einen Platz erhalten haben.

Vor Betreuungbeginn

  • Lassen Sie Ihren Sprössling vor Betreuungsbeginn von einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin untersuchen und bitten Sie um ein Attest.
  • Die Leitung der Kindereinrichtung benötigt von Ihnen das Gesundheitszeugnis und den Impfnachweis.
  • Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Dieser enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt insbesondere die tägliche Betreuungsdauer.

Erforderliche Unterlagen

  • ärztliches Attest
  • Impfnachweise

Frist/Dauer

  • Anmeldung:
    • allgemein 6 Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn, abhängig vom jeweiligen Träger
    • kurzfristig, wenn ein Platz frei ist
  • Ausstehende Zusage der zuständigen Stelle melden: spätestens 8 Wochen vor gewünschtem Betreuungsbeginn

Kosten

  • Elternbeitrag: höchstens 30 % der Personal- und Sachkosten (§ 15 Elternbeiträge SächsKitaG)

Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat in einer Satzung fest.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 06.11.2022

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