Skip to content

[Login]

Erteilung von Befähigungsschein Begasung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen vorzunehmen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Erforderliche Zuverlässigkeit
  • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit

Verfahrensablauf

  • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Erforderliche Unterlagen

  •  Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

Frist/Dauer

Erlaubnis: vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen

Kosten

  • zwischen EUR 100,00 bis EUR 1.000,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 26.08.2022

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):