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Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, Anlagenbetrieb anzeigen

Allgemeine Informationen

Anzeigepflichtige Inbetriebnahme von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen nach § 3 NiSV

Der Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlungen (NiS) aussenden und zu kosmetischen und sonstigen nicht-medizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden, unterliegt der Meldepflicht bei der zuständigen Behörde.

Dazu gehören:

  • Laser
  • intensive Lichtquellen
  • optische Strahlungsquellen
  • Ultraschallanwendungen
  • Anwendungen mit Magnetfeldern und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern

Hinweis: Der Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten im Sinne der UV-Schutzverordnung fällt nicht hierunter.

Zuständige Stelle

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 25 – Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt

Voraussetzungen

  • Personen, die das Gerät verwenden, benötigen die entsprechenden Qualifikationen / Fachkunde.
  • Spezifische Anwendungen dürfen nur durch Ärzte oder Ärztinnen mit bestimmten Weiterbildungen durchgeführt werden.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das Anzeigeformular unter Angabe der Anlagedaten aller betriebenen Geräte aus, die unter die NiS-Verordnung fallen.
  • Senden Sie das Formular postalisch oder per Mail an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Anzeigeformular für jedes vorhandene Gerät
  • Nachweis der erforderlichen Qualifikation / Fachkunde aller Personen, die die Geräte verwenden

Frist/Dauer

Anmeldung: spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme der Geräte

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 12.06.2023

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