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KfW-Programm "Nichtwohngebäude" - Kredit beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Kredits für die Sanierung, den Neubau oder den Kauf von effizienten Nichtwohngebäuden, KfW-Programm Nr. 236

Bei diesem Programm fördert die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen beziehungsweise frisch sanierten Effizienzgebäudes und einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden.

Was wird gefördert?

  • Neubau: die Baukosten und Kosten der förder­fähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
  • Kauf: den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten)
  • Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude: alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen sowie die Kosten der förder­fähigen Umfeldmaßnahmen

Hinweise:

  • Gefördert wird auch die Sanierung von Baudenkmalen.
  • Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen und die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z.B. im Kaufvertrag), werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert.

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten* sowie eine akustische Fachplanung durch einen Akustiker,
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem "Qualitäts­siegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen sowie Einzel­unternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Geschäftsbanken, Genossen­schaftsbanken und Sparkassen
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohn­gebäuden erbringen

Konditionen

Art der Förderung:
zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss

Höhe:

  • Bis zu EUR 30 Mio. Kredit für Effizienzgebäude
  • Bis zu EUR 15 Mio. Kredit für Einzelmaßnahmen

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)

Auszahlung

  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags.
  • Sie können sich Ihren Kredit in einer Gesamt­summe auszahlen lassen oder in Teilbeträgen

Zinssatz

  • Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.

Tilgung

Rückzahlung

Sicherheiten

  • Art und Höhe der Sicher­heiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungs­partner.

Hinweis: Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Ansprechstelle

Kreditinstitut (Hausbank)

Voraussetzungen

Bei Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude:

  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Antrag­stellung mindestens fünf Jahre zurückliegen

Tipp: Planen Sie Ihr Vorhaben mit einem Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste, der für die Kategorie "Nichtwohngebäude - Effizienzgebäude“ qualifiziert ist.

Bei Beantragung einer Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeitsklasse:

  • Für die Beantragung einer Effizienz­haus-Stufe mit Nach­haltig­keits-Klasse ist das Qualitäts­siegel "Nach­haltiges Gebäude" notwendig.
  • Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungs­fall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungs­stelle veröffent­licht wurde. Bitte prüfen Sie daher die Verfüg­barkeit der Nach­haltig­keits­zertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.

Verfahrensablauf

Ihren Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank .

  • Vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag, sprechen Sie mit einem Finanzierungspartner.
  • Im gBzA-Center finden Sie die Produkt­nummer 263. Hier geben Sie und Ihr Energieeffizienz-Experte die benötigten Daten ein.
  • Anschließend über­mitteln Sie die "gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ an Ihren Finanzierungspartner.
  • Mit den von Ihnen über­mittelten Daten beantragt Ihr Finanzierungs­partner den Kredit für Sie.
  • Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie mit den Arbeiten starten oder die Immobilie kaufen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.

Frist/Dauer

  • Für die Auszahlung haben Sie ab Kredit­zusage zwölf Monate Zeit – danach verlängert sich die Abruffrist automatisch um jeweils sechs Monate auf maximal 36 Monate
  • Ab dem dreizehnten Monat wird eine Bereitstellungsprovision berechnet

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 24.01.2022

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