Skip to content

[Login]

Duale Berufsausbildung mit Abitur in Sachsen (DuBAS), Anmeldung

Allgemeine Informationen

In Sachsen kann man seit dem Schuljahr 2011/2012 einen Berufsabschluss und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) im Doppelpack erwerben. In vier Jahren werden die praktische Ausbildung im Beruflichen Schulzentrum sowie im Ausbildungsbetrieb und der schulische Teil am Beruflichen Gymnasium und an der Berufsschule kombiniert.

Die "Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen" (DuBAS) ist derzeit in den folgenden Beruflichen Schulzentren und den genannten Ausbildungsberufen möglich:

Berufliches Schulzentrum für Elektrotechnik in Dresden

  • Fachinformatiker*
  • IT-Systemelektroniker
  • Mechatroniker

Karl-Heine-Schule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig)

  • Industriemechaniker
  • Zerspanungsmechaniker

Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft II Chemnitz

  • Industriekaufmann

Berufliches Schulzentrum für Technik August Horch Zwickau

  • Elektroniker

Ansprechstelle

Unternehmen, das im gewählten Beruf ausbildet oder eines der nachstehend aufgeführten Beruflichen Schulzentren

–> Berufliches Schulzentrum für Elektrotechnik in Dresden
–> Karl-Heine-Schule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig)
–> Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft II Chemnitz

–> Berufliches Schulzentrum für Technik August Horch Zwickau

  Amt24-Behördenwegweiser

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Voraussetzungen

Bewerben können sich Schüler

  • welche die Klassenstufe zehn einer Oberschule besucht haben und dort der Realschulabschluss und in einem der Fachrichtung zugeordneten Fach mindestens zweimal die Note "gut" erteilt wurde und im Übrigen die aus den Noten aller Fächer dieses Abschlusszeugnisses gebildete Durchschnittsnote besser als 2,5
  • von einem Gymnasium mit dem Versetzungszeugnis von Klassenstufe zehn nach der Jahrgangsstufe elf des Gymnasiums
  • mit einer im Ausland erworbenen, dem Realschulabschluss oder mittleren Schulabschluss gleichgestellten, schulischen Qualifikation. Die Aufnahmevoraussetzungen werden erfüllt, wenn die aus allen Fächern dieser Qualifikation gebildete Durchschnittsnote besser als 3,0 ist,
  • die außerdem einen Ausbildungsplatz in einem Unternehmen (Berufsausbildungsvertrag) in einem der oben genannten Ausbildungsberufe haben.

Hinweis: Ein Ausbildungsvertrag kann noch bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe elf abgeschlossen werden.

Verfahrensablauf

Bewerbung und Auswahlverfahren

  • Bewerben Sie sich bei einem Unternehmen, das im gewünschten Beruf ausbildet.
  • Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, meldet dieses Sie am jeweiligen Beruflichen Schulzentrum an.
  • Sie können sich auch direkt am Beruflichen Schulzentrum bewerben. Die Einrichtung unterstützt Sie dann bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb.
  • Sollte die Anzahl der Bewerber die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze übersteigen, führt das Berufliche Schulzentrum ein Auswahlverfahren durch. Ausschlaggebend sind dabei die schulischen Leistungen.

Hinweis: Wenn Sie volljährig sind, bewerben Sie sich selbst – sind Sie es noch nicht, müssen das Ihre Eltern für Sie tun. Haben beide Eltern das Sorgerecht für Sie, müssen sie die Bewerbung auch gemeinsam durchführen.

Ausbildung und Prüfungen

  • Die Ausbildung beginnt mit der Klassenstufe elf des Beruflichen Gymnasiums. Der Teil der Berufsausbildung beginnt im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe elf. Das Berufsausbildungsverhältnis wird bis zum Ende der Klassenstufe vierzehn geführt.
  • Am Ende der Klasse vierzehn legen Sie sowohl die Berufsabschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handelskamer (HWK) als auch die Abiturprüfung am Beruflichen Gymnasium ab.
  • Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal und nach einem Jahr wiederholt werden.
  • Eine nicht bestandene Berufsabschlussprüfung kann halbjährlich und insgesamt zweimal wiederholt werden.

Erforderliche Unterlagen

Mit der Bewerbung müssen folgende Unterlagen als beglaubigte Kopien eingereicht werden:

  • Schüler von Oberschulen:
    • Zeugnis des Realschulabschlusses
  • Schüler von Gymnasien:
    • Versetzungszeugnis von Klassenstufe zehn nach Jahrgangsstufe elf des Gymnasiums oder
    • Nachweis des Realschulabschlusses
  • Berufsausbildungsvertrag (soweit vorhanden)

Hinweis: Für die Bewerbung von Schülern der zehnten Klasse ist die Vorlage des Halbjahreszeugnisses zunächst ausreichend. Sobald am Schuljahresende das entsprechende Abschlusszeugnis beziehungsweise das Versetzungszeugnis vorliegt, muss dieses nachgereicht werden.

Bei der Anmeldung am Beruflichen Schulzentrum werden folgende Daten erhoben:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Geschlecht
  • Anschrift und Telefonverbindung
  • Staatsangehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit
  • Art und Grad einer Behinderung oder chronischen Krankheit, soweit sie für den Besuch der Schule von Bedeutung ist
  • Ort und Datum des Beginns und der Beendigung des Besuchs allgemeinbildender und berufsbildender Schulen
  • bei Bestehen eines Berufsausbildungsverhältnisses der Ausbildungsberuf einschließlich der Fachrichtung oder des Schwerpunktes, bei Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses die ausgeübte Tätigkeit
  • Name, Anschrift und Telefonverbindung des Ausbildungsbetriebes bzw. des Arbeitgebers
  • bei Minderjährigen: Name, Anschrift und Telefonverbindung der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

Frist/Dauer

Antragstellung: bis zum 31.03. des Jahres, in der die Aufnahme an der Schule beabsichtigt ist.

Hinweis: Anträge, die nach Ablauf der Antragsfrist eingehen, werden im Auswahlverfahren erst berücksichtigt, wenn über alle rechtzeitig eingegangenen Aufnahmeanträge entschieden worden ist.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Staatsministerium für Kultus. 15.09.2022

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):