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Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister eintragen

Allgemeine Informationen

Das Handelsrecht sieht vor, dass eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister einzutragen ist. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern* bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Notariat

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar.

  • Der Notar berät beim Formulieren des von den Gesellschaftern vorformulierten Antrags.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt. Mit der öffentlichen Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift unter den Antrag durch den Notar bestätigt. Das Dokument kann ab dem 01.08.2022 auch mittels Videokommunikation beglaubigt werden.
  • Die Erklärung wird durch den Notar mit einer elektronischen Signatur versehen und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

Änderungen

Haben sich maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, geändert, dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über einen Notar.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung einer OHG werden folgende Angaben benötigt

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters bzw. bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesellschaftern deren Firma oder Namen, Rechtsform, Sitz und ggf. Register und Registernummer
  • Firma der Gesellschaft, sowie der Ort, an dem sie ihren Sitz hat und die Geschäftsanschrift in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
  • Unternehmensgegenstand, sofern er sich nicht aus der Firma ergibt
  • Vertretungsmacht der Gesellschafter
  • Versicherung, dass die Gesellschaft nicht bereits im Gesellschafts- oder im Partnerschaftsregister eingetragen ist

Über die im Einzelfall zur Anmeldung der OHG erforderlichen Unterlagen berät Sie die der Notar.

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • Gebühren für die notarielle Tätigkeit und die Registereintragung
  • Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 28.12.2023

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