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Belastung eines Grundstücks mit Hypothek oder Grundschuld, Bestellung des Grundpfandrechts

Allgemeine Informationen

Hypothek und Grundschuld zählen zu den Grundpfandrechten. Sie dienen meist dazu, Kredite abzusichern, indem den Inhabern* der Grundpfandrechte ermöglicht wird, notfalls Geldsummen aus dem Grundstück zurückzuerhalten.

Hinweis: Im Einzelnen sind zahlreiche Fallgestaltungen vorstellbar. Deshalb ist eine Einzelberatung unerlässlich.

Grundschuld oder Hypothek?

In der Praxis hat sich die Grundschuld gegenüber der Hypothek durchgesetzt, denn die Hypothek sichert eine bestimmte Forderung (ein bestimmtes Darlehen), während die Grundschuld beliebig oft als Sicherheit auch für neue Darlehen verwendet werden kann, allerdings nur bis zum eingetragenen Betrag der Grundschuld.

Der Sicherungsvertrag

Der Eigentümer und eine Kredit gewährende Bank regeln deshalb in einem weiteren Vertrag (dem sogenannten Sicherungsvertrag, auch Zweckerklärung), welche Forderungen durch die Grundschuld gesichert werden. Sie sollten sich, bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Sicherungsvertrag setzen, über dessen genauen Umfang informieren und gegebenenfalls rechtskundigen Rat einholen. Aus dem Sicherungsvertrag ergibt sich in der Regel auch Näheres zur Art der Rückgewähr.

Die Grundbucheintragung

Grundpfandrechte müssen im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundpfandrecht wird regelmäßig bei einer Notarin oder einem Notar bestellt. Dort werden die Erklärungen, die für die Eintragung, Abtretung oder Löschung eines Grundpfandrechtes erforderlich sind, abgegeben. Der Notar bereitet die Unterlagen vor, erklärt die oft recht komplizierten Klauseln und sorgt für die korrekte Grundbucheintragung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Voraussetzungen

unterschiedlich je nach Fallgestaltung

Verfahrensablauf

  • unterschiedlich (je nach Einzelfall)

Erforderliche Unterlagen

  • unterschiedlich (je nach Einzelfall)

Informieren Sie sich bei Ihrem Notar oder beim Amtsgericht (Grundbuchamt), welche Dokumente Sie benötigen.

Frist/Dauer

keine

Kosten

Je nach Einzelfall fallen unterschiedlich hohe Gebühren an. Informieren Sie sich bei Ihrem Notar oder beim Amtsgericht (Grundbuchamt), mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 04.09.2023

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