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Exmatrikulation beantragen

Allgemeine Informationen

Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Sie erfolgt auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch automatisch.

Ansprechstelle

Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind

–> Amt24-Behördenwegweiser

(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule" oder "Universität" und den Standort ein.)

Voraussetzungen

Exmatrikulation auf Antrag:

  • Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
  • Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch

Exmatrikulation von Amts wegen (Beispiele):

  • erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
  • Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:

  • Beantragen Sie die Exmatrikulation schriftlich und begründen Sie sie gegebenenfalls.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation.
  • Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Liegen besondere Gründe vor, kann sie auch sofort erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden.

Frist/Dauer

unterschiedlich

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 04.04.2023

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Ortsauswahl

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