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Hochschule, Namensänderung mitteilen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben (immatrikuliert) sind, müssen Sie dieser die Änderung Ihres Nachnamens (durch Heirat oder Scheidung) mitteilen.

Ansprechstelle

Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind

–> Amt24-Behördenwegweiser

(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule" oder "Universität" und den Standort ein.)

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die Änderung in der Regel persönlich im Studierendensekretariat, per Post oder per E-Mail bekannt geben.

  • Die Hochschule darf jedoch die Vorlage des Personalausweises verlangen, sodass Sie in diesem Fall persönlich erscheinen müssen.
  • Wenn Sie einen Studierendenausweis in Form einer Chipkarte besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen im Studierendensekretariat selbst vornehmen. Nach Bekanntgabe der Namensänderung erhalten Sie eine neue Chipkarte.

Hinweis: Da die Hochschulen in diesem Bereich nicht einheitlich verfahren, ist es sinnvoll, dass Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Hochschule über die geltenden Bestimmungen selbst informieren.

Erforderliche Unterlagen

Wenn die Hochschule verlangt, dass Sie persönlich zur Änderung Ihres Namens erscheinen, müssen Sie in der Regel mitbringen:

  • den alten Studierendenausweis und
  • Ihren neuen Personalausweis (mit neuem Namen)

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 04.04.2023

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