Bescheinigung des Erlöschens einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für Energieanlagen
Allgemeine Informationen
gemäß § 9 Abs. 7 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) und § 10 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)
Frist/Dauer
keine Angaben
Kosten
keine Angaben
Rechtsgrundlage
- § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
- § 10 Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 29.11.2022
Zuständige Dienststelle
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