Hochschule, Adressänderung mitteilen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie dies der Hochschule mitteilen.
Ansprechstelle
Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind
(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule" oder "Universität" und den Standort ein.)
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Sie können die Änderung in der Regel persönlich im Studierendensekretariat, per Post oder E-Mail bekannt geben. Die Hochschule darf jedoch die Vorlage des Personalausweises verlangen, so dass Sie in diesem Fall persönlich erscheinen müssen
- Sie können die Änderung an manchen Hochschulen im Studierendensekretariat selbst vornehmen
Hinweis: Da die Hochschulen in diesem Bereich nicht einheitlich verfahren, ist es sinnvoll, dass Sie die für Ihre Hochschule geltenden Bestimmungen auf deren Internetseiten nachlesen.
Erforderliche Unterlagen
Wenn von der Hochschule eine persönliche Vorsprache verlangt wird, müssen Sie in der Regel vorlegen:
- Studierendenausweis
- geänderter Personalausweis (mit neuer Adresse)
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 14 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) – Verarbeitung personenbezogener Daten
- Sächsische Hochschulpersonendatenverordnung (SächsHSPersDatVO)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 04.04.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.