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Amtliches Kennzeichen für Boote und andere Kleinfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Zuteilung / Änderung eines amtlichen Kennzeichens

Sie dürfen ein deutsches Kleinfahrzeug nur führen, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Eigentümerwechsel wie auch Namens- oder Adressänderung müssen den ausstellenden Stellen unverzüglich mitgeteilt werden.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 36

Voraussetzungen

­­gültiges amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zuteilung / Änderung eines amtlichen Kennzeichens stellen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Bootes beziehungsweise Kleinfahrzeugs.

  • Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote).
  • Die Landesdirektion Sachsen teilt das amtliche Kennzeichen zu und stellt Ihnen einen Ausweis über das zugeteilte Kennzeichen aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass (Kopie)
  • Rechnungen/Kaufverträge oder schriftliche Erklärung des Eigentümers für Kleinfahrzeug (Boot) und Motor(en) (Kopie)
  • Konformitätserklärung (Kopie)

Hinweis: Im Falle eines Eigenbaues ist von diesem mindestens ein Foto vorzulegen. Die Vorlage weiterer Unterlagen, insbesondere weitere Fotos oder Konstruktionszeichnungen, kann verlangt werden.

Frist/Dauer

keine

Kosten

EUR 18,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 13.12.2023

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