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Bergbehördliche Auskunft beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Erteilung einer bergbehördlichen Auskunft gemäß § 7 Sächsische Hohlraumverordnung (SächsHohlrVO)

Bergbehördliche Auskünfte dienen Ihnen als Grundeigentümer* oder Interessent dazu, Gefahren und Einschränkungen bei der Nachfolgenutzung wegen unterirdischer Hohlräume rechtzeitig feststellen zu können. Das gilt insbesondere vor Baumaßnahmen mit Gründungsarbeiten oder statischen Einflüssen auf den Baugrund.

Spezifische Anfragen können Sie beim Sächsischen Oberbergamt stellen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Sächsisches Oberbergamt

Voraussetzungen

Auskunft erhalten alle natürlichen und juristischen Personen, die mit ihrem Antrag ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

Verfahrensablauf

  • Den Antrag kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Sie können dazu das bereitstehende Formular verwenden.
  • Das Sächsische Oberbergamt erteilt die bergbehördliche Stellungnahme mit antragsbezogenen Schreiben. Diese werden unter anderem von Bauordnungsbehörden als fachbehördliche Stellungnahmen anerkannt.

Hinweis: Formlose Anträge müssen die im Vordruck ausgewiesenen Informationen enthalten, um die Berechtigung des Antragstellenden und die zweifelsfreie Zuordnung des Grundvermögens zu ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft
  • zwei Auszüge der aktuellen Flurkarte zum betroffenen Grundvermögen (ein Exemplar erhalten Sie mit der bergbehördlichen Stellungnahme zurück)

Frist/Dauer

auf Anfrage

Kosten

EUR 70,00 je Anfrage

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Oberbergamt. 02.08.2022

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